Steuerrecht

Gestaltungsberatung – Abwehrberatung – Gutachten

Wir sind eine Spezialkanzlei, die sich auf das Steuerrecht fokussiert hat. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Gestaltungsberatung. Wir erarbeiten für Sie optimale Strukturen, indem wir juristisches Know-how mit unserer Expertise im Steuerrecht verbinden. So erhalten Sie steueroptimierte Rechtsberatung aus einer Hand.

Immer die richtigen Lösungen

Im Rahmen unserer Abwehrberatung setzen wir Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten durch. Wir begleiten Sie bei Betriebsprüfungen, führen Einspruchsverfahren und vertreten Sie auch gerne vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

Bei komplexen steuerrechtlichen Sachverhalten und kniffligen Rechtsfragen geben wir Ihnen eine valide Einschätzung zur Rechtslage durch gutachterliche Stellungnahmen („Gutachten“) – unabhängig davon, ob Sie erstmalig eine Rechtsfrage klären lassen möchten oder eine zweite Meinung benötigen. Dabei beschränken wir uns nicht auf die Darstellung des Prüfergebnisses, sondern geben Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand, um die gewünschte Lösung zu erreichen. Wir arbeiten stets lösungs- und nicht problemorientiert.